FAQ
Hier findet ihr Antworten auf die wichtigsten Fragen. Bitte wählt einen Bereich:
Anmeldung
Wie melde ich mein Kind an?
Klicke auf die entsprechende Ferienfreizeit. Mit Klick auf den Button „Anmeldung zur
Kinderfreizeit“ bzw. „Anmeldung zur Jugendfreizeit“ gelangst du zu dem entsprechenden
Anmeldeformular. Fülle es digital aus und schicke es als pdf-Datei an info@waldfreizeiten-
nrw.de. Erhält das Kind einen Platz, so wird eine E-Mail mit Rechnung an deine E-Mail-
Adresse verschickt. Nach Geldeingang ist die Anmeldung erfolgreich.
Auf der Website steht „ausgebucht“. Kann mein Kind trotzdem noch mitfahren?
Das Kind kann für einen Wartelistenplatz gemeldet werden. Eine verbindliche Teilnahme ist
nicht gesichert.
Ich habe einen Platz auf der Warteliste erhalten. Was bedeutet das?
Die Ferienfreizeit ist aktuell ausgebucht. Alle Plätze sind belegt. Sollte ein Kind kurzfristig vor
oder während der ersten Freizeit-Tage krank werden, so kann jemand von der Warteliste spontan
nachrücken. Eine verbindliche Teilnahme ist nicht gesichert.
Was bedeutet „Weitere Anmerkungen“?
Hier kann alles aufgeschrieben werden, was für eine 24-stündige Betreuung relevant ist. Dazu
gehören Informationen bezüglich besonderer Schlaf-Rituale (schläft nur mit Nachtlicht und
oder Hörspiel, Einnässen), Fähigkeiten (kann keine Uhr lesen, braucht Unterstützung bei XY),
hat Weglauf-Tendenzen in Konfliktsituationen, Heimweh und vieles mehr. Diese Informationen
dienen nicht dazu, um Kinder auszuschließen, sondern vielmehr, um besser auf die Bedürfnisse
und Probleme der Teilnehmenden einzugehen und diesen planungstechnisch
entgegenzukommen.
Wir haben keine Versicherungskarte. Was nun?
Das ist häufig bei Privatversicherungen der Fall. Gib uns bitte den Namen der Versicherung und
des/der Versicherungsnehmenden. Ebenso benötigen wir einen schriftlichen
Versicherungsnachweis. Dieser kann jederzeit bei der Krankenkasse angefordert werden.
Besteht eine Garantie der Zimmerwünsche?
Eine Garantie können wir nicht geben. Wir versuchen nach bestmöglichem Wissen und
Gewissen die Zimmer zu verteilen. Es ist uns aber nicht möglich, aus Drei-Bett- Vier-Bett-
Zimmer zu zaubern. Bei Konflikten melden wir uns vorher bei den entsprechenden Personen
und suchen nach einer zufriedenstellenden Lösung für alle.
Messerbenutzung
Mein Kind soll nur unter Aufsicht schnitzen. Wie geht das?
Die Messerbenutzung zum Schnitzen kann durch die Personensorgeberechtigten bei der
Anmeldung eingeschränkt werden. Wenn eine Aufbewahrung und Kontrolle durch das
Betreuungs-Team gewünscht ist, dies bitte im Formular ankreuzen. Das Messer soll dann
beschriftet bei der Anreise abgegeben werden. Es ist außerdem möglich, die Einschränkung
nachträglich noch bei der Anreise hinzuzufügen. Wende dich dann bitte an das Betreuungs-
Team vor Ort.
Kann das Messer weggenommen werden?
Auch ohne vorherige Einschränkung durch die Personensorgeberechtigten behalten wir uns das
Recht vor, die Messer bei gefährdendem Verhalten einzusammeln und nur im kontrollierten
Umgang auszugeben. Messer können außerdem eingesammelt werden, wenn sie nicht dem
Waffengesetz entsprechen!
Mein Kind hat kein Messer. Kann es trotzdem schnitzen?
Wenn das Kind kein Messer hat, ist das kein Problem. Im Jugendwaldheim stehen genug
Schnitzmesser zur Verfügung. Diese können auf Nachfrage beim Betreuungsteam ausgeliehen
werden.
Was muss ich bei der Mitgabe eines Messers beachten?
Messer müssen dem Waffengesetz entsprechen! Die Haftung liegt bei den
Personensorgeberechtigten! Das Kind muss einen sicheren Umgang mit dem Messer
beherrschen, wenn es ohne Einschränkungen mit dem Messer agieren darf. (Wer schnitzt, sitzt!;
Abstand zu anderen Personen = mind. 1 Meter; Schnitzen immer vom Körper weg…)
Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden oder verlorene Messer.
Handynutzung
Darf mein Kind mobile Endgeräte mitbringen?
Die Nutzung mobiler Endgeräte wird im gesunden Maße erlaubt und ist bei Hochsitzabenden
sogar zur Kommunikation mit den Betreuenden gewünscht. Alternativ stehen Walki-Talkies zur
Verfügung, um die Kommunikation zu gewährleisten.
Das Handy soll nur unter Aufsicht benutzt werden. Wie geht das?
Die Nutzung mobiler Endgeräte kann durch die Personensorgeberechtigten bei der Anmeldung
eingeschränkt werden. Wenn eine Aufbewahrung und Kontrolle durch das Betreuungs-Team
gewünscht ist, dies bitte im Formular ankreuzen. Die mobilen Endgeräte sollen dann beschriftet
bei der Anreise abgegeben werden. Es ist außerdem möglich, die Einschränkung nachträglich
noch bei der Anreise hinzuzufügen. Wende dich dann bitte an das Betreuungs-Team vor Ort.
Können die mobilen Endgeräte weggenommen werden?
Bei übermäßigem oder nicht regelkonformem Umgang behält sich das Betreuungs-Team das
Recht vor, die Geräte einzusammeln und nur unter Aufsicht zur Benutzung auszugeben.
Wass muss ich bei der Mitgabe mobiler Endgeräte beachten?
Der Verein übernimmt keine Haftung für verlorene oder kaputte Geräte. Die Teilnehmenden
sollen sich bei Problemen wie Heimweh etc. bitte zuerst an das Betreuungsteam vor Ort
wenden. Es kann für vieles eine Lösung gefunden werden. Wir verbieten keine Anrufe nach
Hause. Trotzdem sollen Maßnahmen des Abholens erst mit dem Team und dann mit dem Kind
besprochen werden!
Schwimmen
Was bedeutet „sicher schwimmen“?
Sicher schwimmen bedeutet für uns, dass mindestens ein Bronzeabzeichen vorliegt oder die
Kinder die Anforderungen dafür erfüllen können. Dazu gehört, dass das Kind auch im tiefen
Wasser eigenständig und ohne Hilfsmittel eine längere Zeit schwimmen kann und sich an
Absprachen und Regeln hält. Ist dies nicht der Fall, bitte unsicher oder Nichtschwimmer
ankreuzen.
Was bedeutet „unsicher schwimmen“?
Unsicher schwimmen bedeutet für uns, dass das Kind die Grundbewegung des
Brustschwimmens beherrscht und sich für die Länge von mind. 25 m über Wasser halten kann.
Es entspricht den Fertigkeiten des Seepferdchens
Was bedeutet „Nichtschwimmer“?
Nichtschwimmer bedeutet, dass noch keine Schwimmabzeichen vorliegt und das Kind sich
ohne Hilfsmittel nicht über Wasser halten kann. Die Grundbewegung des Schwimmens ist nicht
vorhanden.
Kleidung
Gibt es noch T-Shirts und Pullover?
Ja. Auch in diesem Jahr bieten wir wieder T-Shirts, Pullover und Sweatjacken an. Diese
Bestellung erfolgt allerdings aus organisatorischen Gründen erst im Frühjahr.
Wie kann ich meine Bestellung aufgeben?
Die Bestellung der Kleidung erfolgt über einen Link. Diesen erhaltet ihr per E-Mail im Frühjahr
vor der Freizeit. Dort kann die Größe und die Farbe ausgewählt und verbindlich bestellt werden.
Nach Eingang der Bestellung bekommst du eine Rechnung. Mit Geldeingang ist die Bestellung
erfolgreich.
Wie viel kostet die Kleidung?
Ein T-Shirt kostet 15 €. Eine Jacke oder ein Pullover kosten je 25 €. Der Druck ist inklusive.
Die Bestellung mehrerer Kleidungsstücke ist möglich. Die Preise addieren sich dann. Beispiel:
Ich bestelle 2 Pullover und ein T-Shirt. Dann muss ich 75 € bezahlen.
Was wird auf die Kleidung drauf gedruckt?
Auf die Kleidung kommt unser Vereinslogo von Waldfreizeiten NRW e. V. Außerdem wird das
Motto der Freizeit und ein dazu passendes Motiv aufgedruckt. Ebenso kann der (Ruf-)Name
des Kindes aufgedruckt werden. Die Logos bleiben im Vorhinein geheim.
Welche Größe braucht mein Kind?
Bei der Bestellung wird es zu jedem Produkt eine Größentabelle vom Hersteller geben. Dieser
kann die passende Größe entnommen werden. Für Abweichungen seitens der Herstellung
übernehmen wir keine Haftung. Es ist sowohl möglich, Kinder- als auch Erwachsenengrößen
zu bestellen.
Welche Farben gibt es?
Die Kleidung wird in zwei Farben angeboten. Abseits davon ist eine individuelle Farbauswahl
leider nicht möglich.
Wie erhalte ich meine Bestellung?
Die bestellte Kleidung wird am Anreisetag der Freizeit ausgegeben. Wenn das Kind krank
geworden ist, finden wir einen Weg, um die Kleidung zuzustellen.
Medikamente
Mein Kind muss Medikamente nehmen. Was nun?
Soll die Einnahme durch das Betreuungs-Team überwacht und die Medikamente verwaltet
werden, fülle bitte das entsprechende Formular zur Medikamenteneinnahme aus. Bringe es
unterschrieben am Anreisetag mit und gebe die Medikamente beschriftet mit dem Formular
beim Betreuungs-Team ab. Wenn bei der Einnahme besondere Kenntnisse erforderlich sind
(Epi-Pen, Krampf-Medikamente für den Notfall, etc.) bitten wir um eine Einweisung darin und
einen Hinweis im Anmeldeformular.
Nimmt das Kind die Medikamente selbstständig ein und bewahrt diese im Zimmer auf, so bitten
wir um eine kurze Notiz.
Mein Kind hat starke Allergien. Was nun?
Bitte teile uns Allergien (sowohl bei Lebensmitteln als auch im sonstigen Kontext) mit, damit
wir entsprechend vorbereitet sind und alle Teilnehmenden vorbereiten können. Glutenfreie
Ernährung und Nussallergien z. B. sind Dinge, die auch mit der Küche nach erfolgreicher
Mitteilung kein Problem in der Ernährung während der Freizeit darstellen. Es werden auch
Allergiehinweise an die Teilnehmenden geschickt, wenn es erforderlich ist.