FAQ

Hier findet ihr Antworten auf die wichtigsten Fragen. Bitte wählt einen Bereich:

Anmeldung

  • Wie melde ich mein Kind an?

    Klicke auf die entsprechende Ferienfreizeit. Mit Klick auf den Button „Anmeldung zur

    Kinderfreizeit“ bzw. „Anmeldung zur Jugendfreizeit“ gelangst du zu dem entsprechenden

    Anmeldeformular. Fülle es digital aus und schicke es als pdf-Datei an info@waldfreizeiten-

    nrw.de. Erhält das Kind einen Platz, so wird eine E-Mail mit Rechnung an deine E-Mail-

    Adresse verschickt. Nach Geldeingang ist die Anmeldung erfolgreich.

  • Auf der Website steht „ausgebucht“. Kann mein Kind trotzdem noch mitfahren?

    Das Kind kann für einen Wartelistenplatz gemeldet werden. Eine verbindliche Teilnahme ist

    nicht gesichert.

  • Ich habe einen Platz auf der Warteliste erhalten. Was bedeutet das?

    Die Ferienfreizeit ist aktuell ausgebucht. Alle Plätze sind belegt. Sollte ein Kind kurzfristig vor

    oder während der ersten Freizeit-Tage krank werden, so kann jemand von der Warteliste spontan

    nachrücken. Eine verbindliche Teilnahme ist nicht gesichert.

  • Was bedeutet „Weitere Anmerkungen“?

    Hier kann alles aufgeschrieben werden, was für eine 24-stündige Betreuung relevant ist. Dazu

    gehören Informationen bezüglich besonderer Schlaf-Rituale (schläft nur mit Nachtlicht und

    oder Hörspiel, Einnässen), Fähigkeiten (kann keine Uhr lesen, braucht Unterstützung bei XY),

    hat Weglauf-Tendenzen in Konfliktsituationen, Heimweh und vieles mehr. Diese Informationen

    dienen nicht dazu, um Kinder auszuschließen, sondern vielmehr, um besser auf die Bedürfnisse

    und Probleme der Teilnehmenden einzugehen und diesen planungstechnisch

    entgegenzukommen.

  • Wir haben keine Versicherungskarte. Was nun?

    Das ist häufig bei Privatversicherungen der Fall. Gib uns bitte den Namen der Versicherung und

    des/der Versicherungsnehmenden. Ebenso benötigen wir einen schriftlichen

    Versicherungsnachweis. Dieser kann jederzeit bei der Krankenkasse angefordert werden.

  • Besteht eine Garantie der Zimmerwünsche?

    Eine Garantie können wir nicht geben. Wir versuchen nach bestmöglichem Wissen und

    Gewissen die Zimmer zu verteilen. Es ist uns aber nicht möglich, aus Drei-Bett- Vier-Bett-

    Zimmer zu zaubern. Bei Konflikten melden wir uns vorher bei den entsprechenden Personen

    und suchen nach einer zufriedenstellenden Lösung für alle.

Messerbenutzung

  • Mein Kind soll nur unter Aufsicht schnitzen. Wie geht das?

    Die Messerbenutzung zum Schnitzen kann durch die Personensorgeberechtigten bei der

    Anmeldung eingeschränkt werden. Wenn eine Aufbewahrung und Kontrolle durch das

    Betreuungs-Team gewünscht ist, dies bitte im Formular ankreuzen. Das Messer soll dann

    beschriftet bei der Anreise abgegeben werden. Es ist außerdem möglich, die Einschränkung

    nachträglich noch bei der Anreise hinzuzufügen. Wende dich dann bitte an das Betreuungs-

    Team vor Ort.

  • Kann das Messer weggenommen werden?

    Auch ohne vorherige Einschränkung durch die Personensorgeberechtigten behalten wir uns das

    Recht vor, die Messer bei gefährdendem Verhalten einzusammeln und nur im kontrollierten

    Umgang auszugeben. Messer können außerdem eingesammelt werden, wenn sie nicht dem

    Waffengesetz entsprechen!

  • Mein Kind hat kein Messer. Kann es trotzdem schnitzen?

    Wenn das Kind kein Messer hat, ist das kein Problem. Im Jugendwaldheim stehen genug

    Schnitzmesser zur Verfügung. Diese können auf Nachfrage beim Betreuungsteam ausgeliehen

    werden.

  • Was muss ich bei der Mitgabe eines Messers beachten?

    Messer müssen dem Waffengesetz entsprechen! Die Haftung liegt bei den

    Personensorgeberechtigten! Das Kind muss einen sicheren Umgang mit dem Messer

    beherrschen, wenn es ohne Einschränkungen mit dem Messer agieren darf. (Wer schnitzt, sitzt!;

    Abstand zu anderen Personen = mind. 1 Meter; Schnitzen immer vom Körper weg…)

    Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden oder verlorene Messer.

Handynutzung

  • Darf mein Kind mobile Endgeräte mitbringen?

    Die Nutzung mobiler Endgeräte wird im gesunden Maße erlaubt und ist bei Hochsitzabenden

    sogar zur Kommunikation mit den Betreuenden gewünscht. Alternativ stehen Walki-Talkies zur

    Verfügung, um die Kommunikation zu gewährleisten.

  • Das Handy soll nur unter Aufsicht benutzt werden. Wie geht das?

    Die Nutzung mobiler Endgeräte kann durch die Personensorgeberechtigten bei der Anmeldung

    eingeschränkt werden. Wenn eine Aufbewahrung und Kontrolle durch das Betreuungs-Team

    gewünscht ist, dies bitte im Formular ankreuzen. Die mobilen Endgeräte sollen dann beschriftet

    bei der Anreise abgegeben werden. Es ist außerdem möglich, die Einschränkung nachträglich

    noch bei der Anreise hinzuzufügen. Wende dich dann bitte an das Betreuungs-Team vor Ort.

  • Können die mobilen Endgeräte weggenommen werden?

    Bei übermäßigem oder nicht regelkonformem Umgang behält sich das Betreuungs-Team das

    Recht vor, die Geräte einzusammeln und nur unter Aufsicht zur Benutzung auszugeben.

  • Wass muss ich bei der Mitgabe mobiler Endgeräte beachten?

    Der Verein übernimmt keine Haftung für verlorene oder kaputte Geräte. Die Teilnehmenden

    sollen sich bei Problemen wie Heimweh etc. bitte zuerst an das Betreuungsteam vor Ort

    wenden. Es kann für vieles eine Lösung gefunden werden. Wir verbieten keine Anrufe nach

    Hause. Trotzdem sollen Maßnahmen des Abholens erst mit dem Team und dann mit dem Kind

    besprochen werden!

Schwimmen

  • Was bedeutet „sicher schwimmen“?

    Sicher schwimmen bedeutet für uns, dass mindestens ein Bronzeabzeichen vorliegt oder die

    Kinder die Anforderungen dafür erfüllen können. Dazu gehört, dass das Kind auch im tiefen

    Wasser eigenständig und ohne Hilfsmittel eine längere Zeit schwimmen kann und sich an

    Absprachen und Regeln hält. Ist dies nicht der Fall, bitte unsicher oder Nichtschwimmer

    ankreuzen.

  • Was bedeutet „unsicher schwimmen“?

    Unsicher schwimmen bedeutet für uns, dass das Kind die Grundbewegung des

    Brustschwimmens beherrscht und sich für die Länge von mind. 25 m über Wasser halten kann.

    Es entspricht den Fertigkeiten des Seepferdchens

  • Was bedeutet „Nichtschwimmer“?

    Nichtschwimmer bedeutet, dass noch keine Schwimmabzeichen vorliegt und das Kind sich

    ohne Hilfsmittel nicht über Wasser halten kann. Die Grundbewegung des Schwimmens ist nicht

    vorhanden.

Kleidung

  • Gibt es noch T-Shirts und Pullover?

    Ja. Auch in diesem Jahr bieten wir wieder T-Shirts, Pullover und Sweatjacken an. Diese

    Bestellung erfolgt allerdings aus organisatorischen Gründen erst im Frühjahr.

  • Wie kann ich meine Bestellung aufgeben?

    Die Bestellung der Kleidung erfolgt über einen Link. Diesen erhaltet ihr per E-Mail im Frühjahr

    vor der Freizeit. Dort kann die Größe und die Farbe ausgewählt und verbindlich bestellt werden.

    Nach Eingang der Bestellung bekommst du eine Rechnung. Mit Geldeingang ist die Bestellung

    erfolgreich.

  • Wie viel kostet die Kleidung?

    Ein T-Shirt kostet 15 €. Eine Jacke oder ein Pullover kosten je 25 €. Der Druck ist inklusive.

    Die Bestellung mehrerer Kleidungsstücke ist möglich. Die Preise addieren sich dann. Beispiel:

    Ich bestelle 2 Pullover und ein T-Shirt. Dann muss ich 75 € bezahlen.

  • Was wird auf die Kleidung drauf gedruckt?

    Auf die Kleidung kommt unser Vereinslogo von Waldfreizeiten NRW e. V. Außerdem wird das

    Motto der Freizeit und ein dazu passendes Motiv aufgedruckt. Ebenso kann der (Ruf-)Name

    des Kindes aufgedruckt werden. Die Logos bleiben im Vorhinein geheim.

  • Welche Größe braucht mein Kind?

    Bei der Bestellung wird es zu jedem Produkt eine Größentabelle vom Hersteller geben. Dieser

    kann die passende Größe entnommen werden. Für Abweichungen seitens der Herstellung

    übernehmen wir keine Haftung. Es ist sowohl möglich, Kinder- als auch Erwachsenengrößen

    zu bestellen.

  • Welche Farben gibt es?

    Die Kleidung wird in zwei Farben angeboten. Abseits davon ist eine individuelle Farbauswahl

    leider nicht möglich.

  • Wie erhalte ich meine Bestellung?

    Die bestellte Kleidung wird am Anreisetag der Freizeit ausgegeben. Wenn das Kind krank

    geworden ist, finden wir einen Weg, um die Kleidung zuzustellen.

Medikamente

  • Mein Kind muss Medikamente nehmen. Was nun?

    Soll die Einnahme durch das Betreuungs-Team überwacht und die Medikamente verwaltet

    werden, fülle bitte das entsprechende Formular zur Medikamenteneinnahme aus. Bringe es

    unterschrieben am Anreisetag mit und gebe die Medikamente beschriftet mit dem Formular

    beim Betreuungs-Team ab. Wenn bei der Einnahme besondere Kenntnisse erforderlich sind

    (Epi-Pen, Krampf-Medikamente für den Notfall, etc.) bitten wir um eine Einweisung darin und

    einen Hinweis im Anmeldeformular.

    Nimmt das Kind die Medikamente selbstständig ein und bewahrt diese im Zimmer auf, so bitten

    wir um eine kurze Notiz.

  • Mein Kind hat starke Allergien. Was nun?

    Bitte teile uns Allergien (sowohl bei Lebensmitteln als auch im sonstigen Kontext) mit, damit

    wir entsprechend vorbereitet sind und alle Teilnehmenden vorbereiten können. Glutenfreie

    Ernährung und Nussallergien z. B. sind Dinge, die auch mit der Küche nach erfolgreicher

    Mitteilung kein Problem in der Ernährung während der Freizeit darstellen. Es werden auch

    Allergiehinweise an die Teilnehmenden geschickt, wenn es erforderlich ist.

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